Freiwillig, ohne Anspruch. Die Teilnahme am Omega Stack Bug Bounty Programm ist freiwillig. Mit jeder Einreichung werden diese Bedingungen in der jeweils aktuellen Fassung anerkannt. Es besteht kein Anspruch auf Teilnahme, Prüfung, Veröffentlichung, Umsetzung oder Vergütung.
1. Anbieterin und Geltungsbereich
Diese Bedingungen regeln die Teilnahme am Omega Stack Bug Bounty Programm der C&W Software Labs AG, Bundesplatz 4, 6300 Zug, Schweiz (nachfolgend „Betreiberin“).
Das Programm gilt produktübergreifend für die Werkzeuge des Omega Stack. Es dient der verantwortungsvollen Offenlegung von Sicherheitslücken, der Meldung technischer Fehler und der Einreichung von Verbesserungsvorschlägen. Es gilt für sämtliche Einreichungen, unabhängig vom Weg — Formular, E-Mail, Support oder Direktnachricht.
2. Verhältnis zu den übrigen Bedingungen
Ergänzend gelten die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzerklärung des jeweiligen Produkts. Bei Widersprüchen gehen diese Bedingungen für die Programmteilnahme vor. Die Nutzung der Produkte ausserhalb des Programms bleibt den jeweiligen Nutzungsbedingungen unterstellt.
Diese Bedingungen gewähren keine weitergehenden Zugriffs- oder Angriffsrechte als ausdrücklich erlaubt.
3. Begriffe
Teilnehmende — Personen oder Unternehmen, die eine Meldung einreichen. Report — Meldung zu einer Sicherheitslücke oder einem technischen Fehler. Sicherheitslücke — reproduzierbarer, praktisch ausnutzbarer Umstand, der Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit, Authentifizierung, Verschlüsselung oder die Sicherheit von Schlüsseln beeinträchtigen kann. Verbesserungsvorschlag — Funktions-, Gestaltungs- oder Dokumentationsidee ohne konkrete Schwachstelle. Scope — die von der Betreiberin als Gegenstand des Programms bezeichneten Systeme.
4. Wer teilnehmen darf
Teilnahmeberechtigt ist jede geschäftsfähige natürliche oder juristische Person, die nicht auf Sanktionslisten geführt wird und nicht gegen anwendbares Recht verstösst.
Nicht teilnahmeberechtigt sind Personen, die in den letzten zwölf Monaten bei der Betreiberin beschäftigt oder beauftragt waren oder Zugang zu nicht öffentlichem Quellcode, Architekturdetails oder internen Systemen hatten.
5. Programmumfang
Zum Umfang gehören die Werkzeuge des Omega Stack und die von der Betreiberin betriebenen Websites und Dienste, insbesondere:
- Omega Wallet — App für iOS und Android, Schlüsselerzeugung und -ableitung, Signaturlogik, Wiederherstellung;
- Omega Connect — App, PGP-Verschlüsselung, Schlüsselableitung, eingebaute Wallet, Authentifizierung und Session-Verwaltung;
- OMDP-39 — das Verfahren zur Aufteilung und Wiederherstellung sowie seine Umsetzungen;
- Omega Seed und die Hardware Wallet, soweit Software oder Verfahren betroffen sind;
- Omega Pay, sobald es verfügbar ist;
- die Websites omegastack.io, wallet.omegastack.io, omegaconnect.app, omegaseed.io, omdp39.io und die zugehörigen Meldeformulare;
- APIs und Backend-Dienste unter der Kontrolle der Betreiberin.
Die Betreiberin kann den Umfang jederzeit erweitern oder einschränken.
6. Was ausdrücklich nicht erlaubt ist
Untersagt sind insbesondere:
- Angriffe gegen Drittanbieter, Hosting-Provider, App-Stores, Blockchains, Browser oder Betriebssysteme;
- Social Engineering, Phishing und jede Manipulation von Mitarbeitenden oder Nutzenden;
- DoS, DDoS, Stress-Tests und das Umgehen von Ratenbegrenzungen ohne schriftliche Genehmigung;
- Brute-Force, Credential Stuffing und automatisiertes Anlegen von Konten;
- Auslesen, Kopieren, Verändern oder Offenlegen fremder Daten, Schlüssel oder Tokens;
- Einbringen von Schadsoftware jeder Art;
- Angriffe auf echte Kryptowerte, fremde Wallets oder Blockchain-Operationen;
- Reverse Engineering über das gesetzlich erlaubte Mass hinaus;
- öffentliche Offenlegung oder Verkauf von Schwachstelleninformationen ohne Freigabe.
Kein Freibrief. Diese Bedingungen erlauben keine rechtswidrigen Handlungen. Wer den Umfang überschreitet oder unzulässige Methoden verwendet, handelt ausserhalb des Programms und kann zivil- und strafrechtlich verantwortlich sein.
7. Verhaltensregeln
Teilnehmende handeln in gutem Glauben, verhältnismässig, datensparsam und nicht zerstörerisch. Insbesondere gilt: ausschliesslich eigene Konten, Testdaten, Geräte und Wallets verwenden; Tests bei unbeabsichtigtem Zugriff auf fremde Daten sofort abbrechen; unbeabsichtigt erhaltene Daten weder speichern noch kopieren; eine Schwachstelle nicht über den notwendigen Nachweis hinaus ausnutzen; keinen wirtschaftlichen Vorteil daraus ziehen; keine Forderungen, Drohungen oder Erpressungsversuche; die Betreiberin unverzüglich informieren.
8. Einreichung
Meldungen werden über das Formular des betroffenen Produkts eingereicht, hilfsweise per E-Mail an info@cundw.io. Eine Meldung soll das betroffene Produkt, eine nachvollziehbare Beschreibung, die Schritte zur Reproduktion und die Einschätzung der Auswirkung enthalten. Screenshots und Protokolle sind vor der Einreichung zu anonymisieren.
9. Prüfung und Entscheidung
Die Betreiberin prüft nach eigenem Ermessen. Eine Prüfungs-, Behebungs- oder Reaktionsfrist wird nicht geschuldet. Bei mehreren Meldungen zum selben Sachverhalt wird grundsätzlich nur die nachweislich erste vollständige Einreichung berücksichtigt.
Duplikate, bereits bekannte Probleme, nicht reproduzierbare Meldungen, rein theoretische Risiken und Einreichungen ausserhalb des Umfangs können ohne Vergütung abgelehnt werden.
10. Vergütung
Vergütungen sind freiwillige Leistungen. Der folgende Rahmen ist eine unverbindliche Orientierung und gilt für alle Produkte gleichermassen:
| Kritisch · USD 500–2’000 | Offenlegung von Schlüsseln oder Wiederherstellungs-Wörtern, Umgehung der Authentifizierung, Codeausführung aus der Ferne, Kompromittierung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung |
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| Hoch · USD 100–500 | Diebstahl von Sitzungen, Fehler in der Verschlüsselung oder Schlüsselableitung, Rechteausweitung, Datenverlust |
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| Mittel · USD 25–100 | Reproduzierbare Stabilitätsprobleme, Abstürze, XSS oder CSRF mit begrenzter Auswirkung |
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| Gering · USD 5–25 | Fehler in der Oberfläche, Tippfehler, geringe Konfigurationsrisiken |
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| Verbesserung · USD 30 pauschal | Umgesetzter Verbesserungsvorschlag, siehe Ziffer 11 |
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Die tatsächliche Vergütung kann niedriger, höher oder null betragen.
11. Verbesserungsvorschläge
Für jeden qualifizierten Verbesserungsvorschlag, den die Betreiberin tatsächlich umsetzt und als vergütungsfähig anerkennt, erhält die nachweislich erstmeldende Person einmalig USD 30 — nach Wahl der Betreiberin als USD 30, als 30 USDC (ERC-20) oder wirtschaftlich gleichwertig.
Qualifiziert ist ein Vorschlag nur, wenn er kumulativ: originär von der einreichenden Person stammt; hinreichend konkret und umsetzungsnah beschrieben ist (allgemeine Wünsche, vage Kritik oder blosse Funktionsnamen genügen nicht); der Betreiberin nicht bereits bekannt, intern geplant, in Entwicklung, von Dritten vorgeschlagen oder branchenüblich war; keine blosse gesetzliche Anforderung oder triviale Anpassung darstellt; nicht auf vertraulichen Informationen oder Rechten Dritter beruht; ganz oder in wesentlichen Teilen übernommen wird; und von der Betreiberin ausdrücklich als umgesetzt und vergütungsfähig bestätigt wird.
Prüfung und Umsetzung können bis zu zwölf Monate ab Eingang beanspruchen. Zwischenberichte werden nicht geschuldet. Ein Anspruch entsteht erst mit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
12. Rechte an der Einreichung
Mit der Einreichung überträgt die teilnehmende Person der Betreiberin sämtliche Rechte an der Einreichung — räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkt, exklusiv, unwiderruflich, unterlizenzierbar und vergütungsfrei. Die Betreiberin darf Einreichungen ohne Namensnennung, mit Änderungen oder in abgewandelter Form verwenden. Die teilnehmende Person versichert, dazu berechtigt zu sein und keine Rechte Dritter zu verletzen.
13. Vertraulichkeit
Teilnehmende behandeln sämtliche nicht öffentlichen Informationen streng vertraulich — insbesondere Schwachstellen, Nachweise, geplante Behebungen und nicht veröffentlichte Funktionen. Eine Veröffentlichung ist nur mit vorheriger schriftlicher Freigabe zulässig. Die Mindestfrist beträgt 90 Tage ab Eingang der Meldung.
14. Personenbezogene Daten
Teilnehmende dürfen personenbezogene Daten, Kommunikationsinhalte, Wallet-Daten oder Schlüsselmaterial Dritter nicht erheben, speichern, kopieren oder weitergeben. Bei unbeabsichtigtem Kontakt ist der Test sofort abzubrechen und die Betreiberin zu informieren. Meldungen sollen personenbezogene Daten nur enthalten, soweit zwingend erforderlich.
15. Safe Harbor
Gegen Teilnehmende, die sämtliche Bedingungen einhalten, ausschliesslich in gutem Glauben handeln, im Umfang bleiben und keine Schäden verursachen, beabsichtigt die Betreiberin keine zivilrechtlichen Ansprüche geltend zu machen.
Das gilt nicht für Handlungen ausserhalb des Umfangs, rechtswidrige Handlungen, Datenschutzverstösse, Erpressung, Offenlegung ohne Freigabe, DoS oder Datenabfluss. Strafverfolgungsbehörden, Gerichte, Aufsichtsbehörden und Dritte werden davon nicht gebunden.
16. Auszahlung
Auszahlungen erfolgen nur nach ausdrücklicher Bestätigung. Die Betreiberin kann Identitäts-, Sanktions- und Compliance-Prüfungen durchführen. Auszahlungen in USDC gehen an eine angegebene Wallet-Adresse; Blockchain-Transaktionen sind endgültig, Fehlüberweisungen gehen zulasten der teilnehmenden Person. Die Betreiberin kann USDC (ERC-20), USD, CHF oder einen anderen Weg wählen. Werden erforderliche Angaben nicht innerhalb von 90 Tagen bereitgestellt, kann der Anspruch als verfallen behandelt werden.
17. Steuern
Teilnehmende sind allein verantwortlich für die steuerliche Behandlung und die Abführung aller Steuern und Abgaben. Die Betreiberin leistet keine Steuerberatung.
18. Ausschluss und Verfall
Verstösse können zum sofortigen Ausschluss, zur Ablehnung aller Einreichungen und zum Verfall ausstehender Vergütungen führen — insbesondere Tests ausserhalb des Umfangs, Zugriff auf fremde Daten oder Systeme, Erpressung oder Fristsetzung, Offenlegung ohne Freigabe, falsche oder plagiierte Einreichungen, Mehrfacheinreichungen unter verschiedenen Identitäten und falsche Identitäts- oder Zahlungsangaben. Bereits ausgezahlte Vergütungen können bei nachträglich bekannt gewordenen Verstössen zurückgefordert werden.
19. Haftung
Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko; das Programm wird ohne Zusicherung bereitgestellt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Datenverlust, Verluste von Kryptowerten und Fehler Dritter ist ausgeschlossen. Eine allfällige Haftung ist auf den Betrag der bestätigten Vergütung beschränkt, ohne Bestätigung auf höchstens USD 100. Teilnehmende stellen die Betreiberin von Ansprüchen Dritter frei, die aus ihren Einreichungen oder Verstössen entstehen.
20. Änderungen
Die Betreiberin kann das Programm, den Umfang, den Vergütungsrahmen und diese Bedingungen jederzeit ändern, aussetzen oder beenden. Für bereits bestätigte, aber noch nicht ausgezahlte Vergütungen gelten die Bedingungen zum Zeitpunkt der Bestätigung.
21. Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und kollisionsrechtlicher Verweisungsnormen. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zug, Schweiz; zwingende Konsumentengerichtsstände bleiben vorbehalten.
22. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Rechte und Pflichten dürfen ohne Zustimmung der Betreiberin nicht übertragen werden. Bestimmungen, die ihrer Natur nach fortgelten — insbesondere Rechteübertragung, Vertraulichkeit, Datenschutz, Haftung, Freistellung, Recht und Gerichtsstand — bleiben über das Ende der Teilnahme hinaus bestehen.
Verbindlich ist ausschliesslich die deutsche Fassung.